Wir haben auf der Delegiertenversammlung die Punkte ausführlich diskutiert und sind einhellig der Meinung, dass der aktuelle "Status quo" für uns gut ist.
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Beiträge anzeigen-MenüZitatDer Punktestand sollte möglichst vor, auf jeden Fall aber für die Spieler in angemessener Entfernung einsehbar, auf einem Whiteboard notiert werden. Andere Notationsmöglichkeiten – z. B. in elektronischer Form - sind zulässig, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Nutzung im Offline Modus muss gegeben sein
• Gesamtscore je Aufnahme muss manuell eingetragen werden
• Keine automatische Erkennung des Scores / kein auto-scoring-System erlaubt
• Mindestens 3 Scores müssen sichtbar sein
• Die letzten 6 Scores müssen nachvollziehbar sein
• Falsch erfasster Score muss korrigiert werden können
• Die Anzeige sollte eine Mindestgröße von 10" nicht unterschreiten und muss innerhalb des Spielbereiches gut lesbar sein
Whiteboards müssen einsatzbereit vorhanden sein.
ZitatSO § 1(1) Allgemein ist die Sport- und Wettkampfordnung der übergeordneten Verbände in ihrer aktuellen Fassung gültig. In der vorliegenden Spielordnung werden weitergehende Maßnahmen und Richtlinien zum Spielbetrieb des DVOS präzisiert und zur Anwendung gebracht.
ZitatSuSO § 8(1) Bei allen Veranstaltungen haben die Teilnehmer gepflegte und angemessene Spielkleidung zu tragen. Diese besteht aus:Also schwarze Hose und einheitliches Trikot bei Ligaspielen! Um dies zu verhindern, will der DVOS jetzt die Spielkleidung definieren.
a) einer schwarzen Hose (keine Freizeit-, Kargo- oder Jogginghose) bzw. mindestens knielangem Rock bei den Damen
b) geschlossenem Schuhwerk
c) schulterbedeckende Oberbekleidung
d) einheitlicher Oberbekleidung bei Teamwettbewerben
Zitat§ 5 Spielkleidung
(1) Bei allen Sportveranstaltungen unter Hoheit des DVOS e. V. haben die teilnehmenden Spieler eine angemessene Kleidung zu tragen. Diese definiert sich durch:
a) Lange Hose, bei Damen auch mindestens knielanger Rock – Trainings- oder Jogginghosen zählen nicht dazu
b) festes im Zehenbereich geschlossenes Schuhwerk mit Fersenhalt
c) schulterbedeckende Oberbekleidung
d) das Tragen einer Kopfbedeckung ist während des Spieles nicht gestattet
e) Aufdrucke, die den Werten des DVOS e. V. gemäß § 2(6) der Satzung widersprechen sind nicht gestattet
(2) Über Ausnahmen entscheidet je nach Veranstaltung der Verbandsspielleiter, die Turnierleitung, der vom DVOS e. V. eingesetzte Schiedsrichter oder der zuständige Ligaobmann vor Spielbeginn.
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