Hallo zusammen,
wie auf der Delegiertenversammlung versprochen, hat sich das Präsidium Gedanken zur Formulierung eines § in der Spielordnung zum Thema Spielkleidung gemacht.
Hier unser Ergebnis:
Dann sind wir mal gespannt auf eure Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge
wie auf der Delegiertenversammlung versprochen, hat sich das Präsidium Gedanken zur Formulierung eines § in der Spielordnung zum Thema Spielkleidung gemacht.
Hier unser Ergebnis:
Zitat§ 5 Spielkleidung
(1) Bei allen Sportveranstaltungen unter Hoheit des DVOS e. V. haben die teilnehmenden Spieler eine angemessene Kleidung zu tragen. Diese definiert sich durch:
a) Lange Hose, bei Damen auch mindestens knielanger Rock – Trainings- oder Jogginghosen zählen nicht dazu
b) festes im Zehenbereich geschlossenes Schuhwerk mit Fersenhalt
c) schulterbedeckende Oberbekleidung
d) das Tragen einer Kopfbedeckung ist während des Spieles nicht gestattet
e) Aufdrucke, die den Werten des DVOS e. V. gemäß § 2(6) der Satzung widersprechen sind nicht gestattet
(2) Über Ausnahmen entscheidet je nach Veranstaltung der Verbandsspielleiter, die Turnierleitung, der vom DVOS e. V. eingesetzte Schiedsrichter oder der zuständige Ligaobmann vor Spielbeginn.
Dann sind wir mal gespannt auf eure Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge